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Zeiterfassung für die Zahnarztpraxis, die einer Kontrolle standhält

Art. 46 des Arbeitsgesetzes verlangt, dass Sie die Arbeitszeit jeder angestellten Person dokumentieren und mindestens fünf Jahre bereithalten. Praxovi erfasst sie im Alltag mit — und protokolliert jede Korrektur, statt sie zu überschreiben.

Zeiten, die einer Kontrolle standhalten

Jede Korrektur verlangt einen Grund und behält ihre Spur — wer was wann und warum geändert hat. Export als PDF und Excel in der Form, die das Arbeitsinspektorat erwartet.

Einstempeln ohne Terminal

Der Empfang zeigt einen QR-Code, der alle 30 Sekunden wechselt; das Team scannt ihn mit dem eigenen Handy. Keine Hardware, keine Badges, die verloren gehen, nichts zum Abfotografieren.

Arbeitsgesetz-Auditing

Jede manuelle Schichtänderung erfordert einen dokumentierten Korrekturgrund.

Häufige Fragen

Was verlangt Art. 46 ArG von einer Praxis?
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit jeder angestellten Person dokumentieren — Beginn, Ende, Pausen und Überstunden — und sie mindestens fünf Jahre für die Kontrolle bereithalten (ArGV 1 Art. 73). Handschriftliche Listen und nachträglich korrigierte Tabellen halten dem selten stand, weil nicht ersichtlich ist, wer eine Zahl geändert hat und warum. Praxovi protokolliert jede Änderung mit Grund, Zeitstempel und Person und exportiert jeden Zeitraum auf einen Klick. Wie lange diese Protokolle bleiben, legen wir mit Ihrer Praxis fest.
Ab wann muss eine Pause erfasst werden?
15 Minuten ab 5½ Stunden, 30 ab 7 Stunden, 60 ab 9 Stunden — ArG Art. 15. Praxovi zeigt jeden Tag, an dem sie zu kurz ist oder fehlt.
Wo liegen unsere Daten?
Applikation und Dokumente laufen in Zürich (Google Cloud, europe-west6). Der KI-Suchindex liegt in der EU-Multiregion — nDSG-konform dank Angemessenheitsbeschluss, und wir sagen das, statt es auf «alles in der Schweiz» zu runden.